Es ist eine immense Zeitersparnis für alle, die die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen wollen: Notariatstermine müssen in Österreich nicht mehr vor Ort stattfinden. Immobilienkauf, Unternehmensgründung, Änderung im Firmenbuch, Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigungen – dank eines Start-ups kann diesen seit geraumer Zeit online nachgegangen werden. Aber wie lange noch? Denn nun will die Notariatskammer das Start-up notarity klagen. Wieso ist es oft so schwer, Innovationen durchzubringen?
„David gegen Goliath“ kommt einen in den Sinn, wenn man diese Geschichte hört. Modern denkende, innovative Menschen, die verstaubte Systeme aktualisieren möchten. Und dies zudem noch sehr erfolgreich. Nach eigenen Angaben von notarity haben in den vergangenen 15 Monaten, seit die Plattform online ist, Menschen und Unternehmen aus mehr als 100 Ländern die Dienste von notarity in Anspruch genommen und mehr als 10.000 Dokumente online beglaubigen lassen. Jede vierte Notariatskanzlei in Österreich biete ihre Leistungen dank notarity heute online an.
Doch damit könnte bald Schluss sein, denn nun legt die Notariatskammer dem Start-up Steine in den Weg und klagt. Wieso? Die ÖNK gehe nach eigenen Angaben davon aus, „dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet, durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können.“
„Selbst die Klage der Notariatskammer lässt keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Online-Beglaubigungen. Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden“, verteidigt notarity-Gründer und -CEO Jakobus Schuster sein Geschäftsmodell. „Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“, betont Schuster. Wer wird sich durchsetzen können? Wir halten Sie auf dem Laufenden.