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AI Act kann auch österreichische Immobilienunternehmen betreffen

Haben Sie Ihre Mitarbeitenden schon in Sachen KI geschult? Falls Ihr Unternehmen mit KI-Systemen arbeitet, wird es höchste Zeit – denn seit Anfang Februar gilt der AI Act der EU, der festlegt, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen müssen.
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AI Act kann auch österreichische Immobilienunternehmen betreffen
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Seit dem 2. Februar 2025 gelten in der EU die ersten Regelungen des AI Act – ein möglicher Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz. Auch so manche Immobilienunternehmen müssen nun handeln: Mitarbeitende, die KI-Systeme nutzen, müssen über ausreichende Kompetenzen verfügen. Während die spezifischen Schulungsanforderungen variieren, steht fest, dass Unternehmen ihre Angestellten befähigen müssen, KI-gestützte Prozesse zu verstehen. Sie müssen in der Lage sein, deren Ergebnisse korrekt zu interpretieren und die potenziellen Auswirkungen auf Kund:innen oder Mieter:innen einzuschätzen. Das ist essenziell, da einige KI-Systeme in der Immobilienbranche beispielsweise zur Bonitätsprüfung oder zur Marktbewertung eingesetzt werden und somit geschäftskritische Entscheidungen beeinflussen.

Noch mehr Vorsicht gilt bei Hochrisiko-KI-Systemen

Neben der Schulungspflicht regelt der AI Act auch den Umgang mit sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen. Dazu können unter anderem Anwendungen zählen, die automatisiert Mieterbewertungen vornehmen oder Bewerber:innen für Immobilien selektieren. In diesen Fällen müssen Unternehmen nicht nur sicherstellen, dass die verantwortlichen Mitarbeitenden speziell geschult sind, sondern auch klare Kontrollmechanismen etablieren, um eine faire und diskriminierungsfreie Nutzung der KI zu gewährleisten.

Zudem sind bestimmte manipulative oder überwachungsbasierte KI-Technologien explizit verboten. Überprüfen Sie also Ihre bestehenden Systeme kritisch –gegebenenfalls müssen Sie diese anpassen.

Strafen nach der DSGVO möglich

Ein weiteres entscheidendes Thema ist der Datenschutz. KI-Systeme verarbeiten oft personenbezogene Daten, sodass neben dem AI Act auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden muss. Immobilienunternehmen sollten daher Schulungskonzepte entwickeln, die nicht nur technische und ethische Aspekte der KI-Nutzung abdecken, sondern auch den sicheren Umgang mit sensiblen Daten gewährleisten.

Eine Missachtung dieser Vorschriften könnte nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kund:innen und Geschäftspartner:innen gefährden. Der AI Act bringt nicht nur neue Pflichten, sondern auch die Chance, sich durch verantwortungsvolle KI-Nutzung Wettbewerbsvorteile zu sichern.

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